Aktuelle Informationen
Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Zinsen und Mieten
Das Bundesverfassungsgericht muss prüfen, ob die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Zinsen, Mieten und Pachten überhaupt verfassungsgemäß ist.
Das Finanzgericht Hamburg hat seine Zweifel daran, dass die neu geregelte gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Zinsen, Mieten und Pachten verfassungsgemäß ist. Weil es der Ansicht ist, dass hier ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz vorliegt, der eine gleichmäßige Besteuerung aller Steuerzahler verlangt, hat es diese Frage dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt.
NEWSLETTER
Nicht das richtige gefunden?
Unsere Suche hilft Ihnen weiter, probieren Sie es aus oder kontaktieren Sie uns ganz einfach und unverbindlich.



