Aktuelle Informationen



Anrechnung spanischer Quellensteuer auf die Abgeltungsteuer

Wegen einer Änderung der spanischen Gesetzeslage ist die Quellensteuer auf spanische Dividenden ab dem 1. Januar 2015 auf die Abgeltungsteuer anrechenbar.

Spanien hat die Sonderregelung zur vollständigen Erstattung von Quellensteuer zum 1. Januar 2015 aufgehoben. Ab diesem Zeitpunkt kann daher die auf spanische Dividenden entfallende Quellensteuer auf die deutsche Abgeltungsteuer angerechnet werden.


NEWSLETTER

Nicht das richtige gefunden?

Unsere Suche hilft Ihnen weiter, probieren Sie es aus oder kontaktieren Sie uns ganz einfach und unverbindlich.