Aktuelle Informationen
Steuerliche Behandlung des Arbeitslosengeldes II
Arbeitslosengeld II ist steuerfrei und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt.
Zum 1. Januar 2005 wurden die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur Eingliederung in Arbeit (Arbeitslosengeld II) eingeführt und ersetzen seitdem die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe. Die Oberfinanzdirektion Münster weist daraufhin, dass das Arbeitslosengeld II steuerfrei ist und nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegt.
NEWSLETTER
Nicht das richtige gefunden?
Unsere Suche hilft Ihnen weiter, probieren Sie es aus oder kontaktieren Sie uns ganz einfach und unverbindlich.



